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Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Sportmedizin: Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach GTÜM

Nach erfolgreicher Tauchtauglichkeitsuntersuchung sicherer tauchenSportarten beinhalten Risiken. Obwohl die Unterwasserwelt fast schwerelos wirkt, gilt das für Extremsportarten wie das Tauchen in besonderem Maß. Taucht ein menschlicher Körper in eine Flüssigkeit ein, entstehen Umgebungsdruckerhöhungen mit Veränderungen der Atemgase (Immersion). Neben fachgerechter Ab- und Auftauchbewegung spielt der Gesundheitszustand des Tauchers in diesem Zusammenhang eine lebenswichtige Rolle. Wasserdruckzustände belasten neben dem Mittelohr vor allem die Lunge und wirken sich auf den Herzlungenkreislauf aus. Wegen diesen Belastungen fordern viele Tauchschulen von ihren Schülern mittlerweile ein Gesundheitszeugnis in Form einer aktuellen Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Anders als Sporttaucher haben Berufstaucher keine Wahl: Sie müssen sich regelmäßig zur Untersuchung begeben. Zertifikate über die Tauchtauglichkeit dürfen Tauchmediziner mit GTÜM-Diplom ausstellen, so beispielsweise Thomas Gamm.

GTÜM (GTUEM) empfiehlt die jährliche Prüfung auf Tauchtauglichkeit

Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung geht es um den allgemeinen Gesundheitszustand und die körperliche Konstitution. Dem ein oder anderen Tauchunfall lässt sich durch diese Tauglichkeitsbeurteilung vorbeugen. Die richtigen Ansprechpartner für die Untersuchung sind Fachärzte der Überdruck- und Tauchmedizin. Elektrokardiographische Untersuchungen wie EKG und Ergometrie bilden in der Sportmedizin den Fokus vieler Tauglichkeitsuntersuchungen und spielen auch für die Prüfung auf Tauchtauglichkeit eine Rolle. Die Deutsche Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM, GTUEM) gibt den Rahmen für die Gesundheitsprüfung vor. Für Taucher über 40 und unter 18 Jahren empfiehlt die GTÜM / GTUEM die jährliche Prüfung auf Tauchtauglichkeit. Alle anderen Taucher lassen sich idealerweise alle drei Jahre begutachten, um das sportliche Risiko zu minimieren. Als besonders verbreiteter Tauchunfall gilt die Dekompressionskrankheit oder das Barotrauma. Über die Untersuchung lassen sich vorhersehbare Fälle dieser Zustände vermeiden.

Überdruckmedizin: Notfallbehandlung & HBO bei Barotrauma & Dekompressionskrankheit

Untere Wasser herrscht Unterdruck. Der Druck an der Wasseroberfläche beträgt ein einziges bar, während bereits in zehn Metern Tiefe ganze zwei bar herrschen. Verletzungen infolge von Überdruckeinwirkung in Form von überstürzter Druckentlastung beim Auftauchen fasst der Taucharzt als Taucherkrankheit oder Dekompressionskrankheit zusammen. Dekompressionsunfälle basieren auf Gasblasenbildung im Körperinneren. Atemgase wie Helium, Stickstoff, Neon und Argon führen zur sogenannten Intergasbildung und perlen im Körper aus. Gasembolien und Geweberisse können die Folge sein, falls der Betroffene nicht schnell genug eine hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) in einer Druckkammer erhält. Druckunterschiede unter und über Wasser wirken sich weiterhin auf alle luft- oder gasgefüllten Hohlräume aus. Abhängig von der Stärke und Geschwindigkeit etwaiger Druckveränderungen kommen beim Ab- und Auftauchen Gewebeschädigungen in Form von Barotraumata vor. Die Lungengesundheit bei Tauchtauglichkeits - und verwandten Untersuchungen prüfen zu lassen, hat aufgrund der tauchbedingten Lungenbelastungen besonderen Präventivwert.

Tauchtauglichkeits - & Tauchmedizinuntersuchungen: Lungenfunktion im Fokus

Insbesondere das Mittelohr, die Lunge und die Hohlräume zwischen enger Kleidung und Haut zeigen nach Tauchunfällen wie dem Barotrauma Verletzungen. Im Mittelohr steigt der Druck durch die Verdichtungsprozesse beim Abtauchen an. Solange der Überdruck über die Ohrtrompete nicht angepasst werden kann, wölbt sich das Trommelfell einwärts. Einblutungen und Risse entstehen.

Beim Tauchgang ohne Atemgerät drückt der Wasserdruck die Lunge wiederum umso weiter zusammen, je tiefer sich der Sportler bewegt. Das Lungenvolumen nimmt dabei stetig ab. Erst beim Auftauchen dehnt sich die Lunge zurück auf das Ausgangsvolumen. Obwohl Atemgeräte das Lungenvolumen unter Wasser aufrechterhalten, ändert sich in der Tiefe das Luftvolumen. Die Atemgase dehnen sich beim Auftauchen aus. Wer zehn Meter unter Wasser über das Atemgerät sechs Lier einatmet, hat nach dem Wiederauftauchen zwölf Liter in den Lungen. Abhängig vom Lungenvolumen kann schnelles Auftauchen oder Abtauchen ohne die Abgabe eingeatmeter Gase deshalb gefährliche Konsequenzen haben. Kann die Lunge die Atemgase nicht entweichen lassen, treten Lungenrisse mit dem Risiko der Luftembolie auf. Die Luft presst sich dabei in die Blutbahn und stört den Kreislauf. Der Lungenfokus von Tauchtauglichkeits - und anderen Tauchmedizinuntersuchungen erklärt sich dadurch von alleine.

Ablauf & Kosten: Tauchtauglichkeitsuntersuchung von A bis Z

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung zur Prävention von Tauchunfällen soll gesundheitliche Einschränkungen aufdecken und den Patienten persönliche Risiken im Hinblick auf den Tauchsport klarmachen. Ein Taucharzt wie Thomas Gamm klärt im persönlichen Gespräch oder per Fragebogen auf, ob der Patient körperlich zum Langstreckenschwimmen in der Lage ist. Auch die klare Kommunikationsfähigkeit gilt als Basisbaustein für sichere Tauchgänge. Dasselbe gilt für mentale Reife und Eigenverantwortung.

Arztpatientengespräch: Erste Hinweise auf die Tauglichkeit zum Tauchen

Vorerkrankungen und andere Gründe für plötzliche Bewusstseinstrübungen, Panik und Orientierungslosigkeit werden im Gespräch mit dem Tauchkandidaten abgeklärt. Körperliche Ursachen zur Begünstigung eines Barotraumas müssen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus soll das Arztpatientengespräch Hinweise auf mögliche Suchterkrankungen geben, die zur Gefährdung des Untersuchten oder seiner Tauchpartner führen könnten. Der Erhalt der Patientengesundheit steht bei der Tauchtauglichkeitsprüfung im Vordergrund. Deshalb eruiert der Arzt neben Krankheiten auch Veranlagungen, die sich durch das Tauchen verschlechtern könnten.

Belastungs-EKG: Herzstück von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Bei der an das Patientengespräch oder den Fragebogen anschließenden Untersuchung nimmt der Arzt die Allgemeinkonstitution des Patienten unter die Lupe. Der Zustand des Herzens wird mittels Blutdruck- und Pulsmessung gemessen. Zur Beurteilung der Lungenkonstitution kommen Verfahren der Auskultation oder Lungenfunktionsuntersuchungen zum Einsatz. Neben dem Herzkreislauf, den Lungen und dem Mittelohr sind auch die Augen, Ohren und Nebenhöhlen bei Tauchgängen Höchstbelastungen ausgesetzt. Daher kommt auch ihnen in der körperlichen Tauglichkeitsuntersuchung ausreichend Aufmerksamkeit zu. Um die im Patientengespräch erstmals eingeschätzte Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit des Untersuchten abzusichern, führt der Arzt abschließend ein Ruhe- und Belastungs-EKG durch. Bei Kontraindikationen zum Tauchen können zur Tauglichkeitsentscheidung weitere Test erforderlich sein. Stark übergewichtige Personen und andere Menschengruppen mit möglicher Tauglichkeitseinschränkung müssen abhängig vom Alter, der Gesamtkonstitution und den Befunden vorausgegangener Untersuchungen möglicherweise Spezialverfahren wie Röntgenuntersuchungen des Thorax, Ergometrie und Laboruntersuchungen wie das Blutbild oder die Blutsenkungsreaktion in Kauf nehmen.

Tauchtauglichkeitsprüfungen sind Selbstzahlerleistungen

Die Rechnung für eine tauchärztliche Tauglichkeitsuntersuchung geht immer zu Kosten des Tauchkandidaten. Weder private noch gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an der freiwilligen Untersuchung. Auch Berufstaucher haben keine Beteiligung durch die Krankenkasse zu erwarten. Die GOÄ (Gebührenverordnung für Ärzte) gibt die Grundlagen der Rechnungsstellung und -höhe vor: so nicht nur in der Allgemeinmedizin, sondern auch in der Überdruckmedizin. Alle durchgeführten Einzelleistungen werden in der GOÄ basierten Rechnung einzeln aufgeschlüsselt. Eine basische Tauglichkeitsuntersuchung für Sport- und Berufstaucher beläuft sich auf Beträge um die 100 Euro. Kommen Spezialuntersuchungen zum Einsatz, steigt die GOÄ Rechnung abhängig von den verwendeten Geräten und dem Untersuchungsaufwand zu höheren Summen an. Trotzdem sollten auch freiwillige Kandidaten aus Kostengründen nie auf Notwendiges verzichten. Bei Berufstauchern ist eine Rückforderung des angefallenen Betrags von Seiten des Arbeitgebers die Regel.

Essoufflementgefahr: Kontraindikationen zum Tauchen

Neben der Tauchausbildung bestimmten körperliche Fitness und eine stabile Psyche über die Belastbarkeit von Tauchern. Fitness und psychische Stabilität wird über Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bescheinigt oder in Frage gestellt. Die Kondition ist ein nicht zu unterschätzender Faktor im Hinblick auf die Gesamtkonstitution. Geraten Tauchkandidaten schnell außer Atem, so steigt ihr persönliches Risiko für das sogenannte Essoufflement an. Bei dieser Form der Atemnot steigt die Konzentration von Kohlenstoffdioxid in den Blutbahnen des Tauchers an. Vergiftungen mit lebensgefährlichen Konsequenzen sind die Folge. Dieser lebensgefährliche Zustand ist besonders für Menschengruppen bestimmter Krankheitsgeschichte ein Risiko.

Herzinfarkt, Diabetes & Asthma machen nicht zwingend tauchuntauglich

Neben Übergewicht können unterschiedliche Erkrankungen die Gefahr für das Essoufflement erhöhen. Bis vor einigen Jahren galten beispielsweise vorausgegangene Herzinfarkte mit Pumpbeeinträchtigungen des Herzmuskels als eindeutige Kontraindikation zum Tauchsport. Mittlerweile hat sich diesbezüglich einiges verändert. Nicht jeder Mensch mit einem früheren Herzinfarkt ist tauchuntauglich. Zwar müssen Fragen nach der Infarktschwere, der Wahrscheinlichkeit für einen nächsten Infarkt und dem Grad der Pumpbeeinträchtigung geklärt werden. In manchen Fällen geht die Entscheidung aber trotzdem positiv aus. Herzinfarktbetroffene mit geringem Risiko für einen Neuinfarkt dürfen beispielsweise oft bis zu einer bestimmten Tiefe tauchen. Ein ähnlicher Zusammenhang ergibt sich für Diabetespatienten. Die Krankheit allein ist ohne Folgeerkrankungen und Fitnessbeeinträchtigungen bei gut eingestelltem Blutzuckerspiegel keine Kontraindikation, solange sie über Tabletten behandelt wird und auch bei Belastungen nicht zu glykämischen Schocks führt. Auch Asthma ist heutzutage keine grundsätzliche Kontraindikation zum Tauchen. Bei Patienten mit wenigen Allergenen und guter Lungenfunktion sind Tauchgänge beispielsweise zulässig.

Zu Kontraindikationen berät der Taucharzt

Belastungsasthmapatienten dürfen nicht unter Wasser, wenn sie sich selbst und andere nicht gefährden wollen. Dasselbe gilt für Menschen mit schweren Herzkreislaufbeeinträchtigungen und hohem Schlaganfall- oder Herzinfarktrisiko, wie es beispielsweise aus bestimmten Gefäßerkrankungen erwachsen kann. Eine grundsätzliche Kontraindikation stellt sich außerdem mit erhöhten Augeninnendruckwerten. Die Druckzustände beim Tauchen können in diesem Fall Erblindung zur Folge haben. Problematisch sind außerdem Erkrankungen des zentralen Nervensystems, so beispielsweise Epilepsie. Krampfanfälle unter Wasser würden das Leben des Patienten und seiner Tauchpartner gefährden. Daher gelten Menschen mit entsprechendem Risiko gemeinhin als tauchuntauglich. Tauchärzte leisten bei Tauchuntauglichkeit beratende Funktion und erklären dem Patienten die einzelnen Zusammenhänge, die dem Entscheid zugrunde liegen. In der Tauchsprechstunde schlüpft auch Thomas Gamm in die Beraterrolle, um Tauchern bei der Prävention vermeidbarer Unfälle zu unterstützen.

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Praxis für Kardiologie und Prävention
- Thomas Gamm und Dr. Franziska Bruhn
Teltower Damm 15
14169 Berlin-Zehlendorf

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